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Namaste´
ich plane mich als Kinderyogalehrerin selstständig zu machen, wenn ich die Ausbildung beendet habe.
Da ich einen großen Raum in meinem Haus zur Verfügung habe, bietet es sich für mich prima an die Kinder bei mir zu unterrichten. In dem Raum (bisher mein Yoga- und Malatelier) haben locker 6-7 Kinder Platz inkl. Kuschelecke und Schrank für Spiele ect.
Gibt es da gesetzliche Vorschriften, wenn man Kinder in den eigenen vier Wänden unterrichtet. Ich denke da so an Fluchttür usw.
Wo kann ich das nachlesen? Und wo gibt es einen Leitfaden: Wie mache ich mich selbständig als Yogalehrer?
Lichtvolle Grüße
Fee
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